Qualitätsstandards der LAGFA Berlin

für ihre Kooperationspartner (Organisationen, die mit freiwillig Engagierten arbeiten wollen)


Die in der LAGFA zusammen geschlossenen Freiwilligenagenturen erwarten von den mit ihnen kooperierenden Organisationen , dass für sie die Arbeit mit Freiwilligen willkommen ist und von ihnen anerkannt wird.
Die LAGFA geht davon aus, dass gute Rahmenbedingungen (personelle, materielle) für die Freiwilligen in diesen Organisationen geschaffen werden.

Als Anforderungen verstehen wir deshalb:

· Fachliche Kompetenz und die Bereitschaft, die Freiwilligen in ihre Tätigkeit einzuarbeiten und ihnen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu geben.
· Feste Ansprechpartner für die Freiwilligen in der Organisation.
· Klare Vereinbarungen über die Tätigkeitsfelder mit den Freiwilligen unter Berücksichtigung ihrer Interessen.
· Die Selbstverpflichtung der Organisation, dass sie die Freiwilligen vor Antritt ihrer Tätigkeit über den Bestand und den Umfang von Versicherungsschutz
(Unfall, Haftpflicht) informiert.
· Verbindliche Absprachen in der Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen.
· Information und Überblick zur jeweiligen Organisation sowie zur Einbindung der Freiwilligen in die Gesamtorganisation.
· Eine umfassende und anerkennungsvolle Dankeschön-Kultur für die Freiwilligen, auf der persönlichen sowie auf der öffentlichen Ebene.
· Ehrenamtliche sollten bezahlte Tätigkeiten nicht ersetzen.

Darüber hinaus regen wir an:
· Kontinuierlicher Austausch und Kooperation mit der Freiwilligenagentur
· Fortbildungsangebote bzw. Vermittlung von Fortbildungsmöglichkeiten, auf Wunsch qualifizierte Nachweise.
· Schriftliche Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Zeitaufwand.
· Aufwandsentschädigung oder Kostenerstattung (Fahrkosten u.a.).
· Information über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen in der Organisation, insbesondere zum Stand der Freiwilligenarbeit.