
Selbstverständnis der LAGFA Berlin
Verabschiedet
auf der LAGFA-Sitzung am 05.03.2008
I.
Zielsetzung
§
Die LAGFA Berlin
vertritt die Interessen ihrer Mitglieder/ Mitgliedseinrichtungen auf
Landesebene.
§
Die LAGFA Berlin
arbeitet daran, die Qualität ihrer Einrichtungen kontinuierlich zu sichern und
weiter zu entwickeln. Sie fördert den fachlichen Austausch und unterstützt die
Kooperationsbeziehungen untereinander.
§
Die LAGFA Berlin
setzt sich für den Auf- und Ausbau der Infrastruktur für freiwilliges
Engagement in Berlin ein.
§
Die LAGFA Berlin
informiert über das Spektrum freiwilligen Engagements und seine
Rahmenbedingungen im lokalen Raum Berlin und trägt dazu bei, die Bedeutung des
freiwilligen Engagements in der Region sichtbar zu machen.
§
Die LAGFA Berlin
unterstützt und fördert Rahmenbedingungen, die allen Menschen die aktive
Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft inhaltlich und strukturell
erleichtert.
§
Die LAGFA Berlin
zielt auf die Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft.
Ihre Werte orientieren sich an Solidarität, Toleranz und Verantwortung für die Gemeinschaft,
indem sie Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und individuelle Entwicklung
unterstützt.
II.
Mitgliedskriterien
§
Die LAGFA Berlin
ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Mitgliedern, die die oben genannten Ziele
gemeinsam verfolgen und umsetzen. Ausgeschlossen von
einer Mitgliedschaft sind Einrichtungen, die undemokratisch verfasst sind oder
die Abhängigkeitssysteme fördern (wie z.B. Sekten).
§
Mitglied können
auf Antrag Einrichtungen werden, die ihre Kernaufgaben sehen in:
o
der träger- und
verbandsübergreifenden Information, Beratung und Vermittlung von Menschen, die
sich freiwillig für gemeinnützige Zwecke in organisierten Strukturen engagieren
wollen, und ggf. deren weiterführender Begleitung und Unterstützung
o
der Vermittlung
ggf. dem Anbieten von Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Haupt-
und Ehrenamtliche
o
der Öffentlichkeitsarbeit
für Freiwilliges Engagement und der Förderung seiner Anerkennung
o
der träger- und
verbandsübergreifenden Information und Beratung von Einrichtungen zur Arbeit
mit Freiwilligen auf Grundlage der Qualitätsstandards der LAGFA Berlin (z.B.
Versicherungsschutz, Anerkennungskultur, Ansprechpartner u.a.)
§
Die Mitgliedseinrichtungen
bieten in der Regel dafür an:
o
Räumlichkeiten
an geeigneten Standorten
o
Einbindung in
das Gebiet, Gebietskompetenz
o
Regelmäßige
Öffnungszeiten / flexible Sprechstunden
o
Kompetenz in
Beratung / Unterstützung / Begleitung
o
Kooperations-,
Organisations- und Planungsfähigkeiten
o
Öffentlichkeitsarbeit,
Projektmanagement
§
Anträge
auf Mitgliedschaft werden an die LAGFA-SprecherInnen
gestellt und von den Mitgliedern abgestimmt. Aufnahmeanträge, Beitritts- und
Austrittserklärungen bedürfen der schriftlichen Form.
III.
Arbeitsweise
§
Mit der Aufnahme
erklären sich die Mitglieder bereit, regelmäßig in der LAGFA mitzuarbeiten und
sich an der Umsetzung der Zielvorstellungen durch Übernahme von Aufgaben zu
beteiligen.
§
Jede
Mitgliedsorganisation benennt eine/n Ansprechpartner/in und verfügt bei
Beschlussfassungen über eine Stimme.
§
Beschlüsse und
Absprachen werden nach dem Mehrheitsprinzip getroffen.
§
Die LAGFA trifft
sich in der Regel viermal im Jahr. Themen-, problem- oder
veranstaltungsorientiert können sich Arbeitsgruppen bilden, die ihre Ergebnisse
in die LAGFA einbringen und vorstellen.
§
Vertreten wird
die LAGFA Berlin durch zwei SprecherInnen, die aus
dem Kreis der Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.
§
Für
die Finanzierung von LAGFA-Aktivitäten wird ein
Mitgliedsbeitrag festgelegt und jährlich von der Mitgliederversammlung
beschlossen.