Selbstverständnis der LAGFA Berlin

Verabschiedet auf der LAGFA-Sitzung am 05.03.2008

 

I.        Zielsetzung

§           Die LAGFA Berlin vertritt die Interessen ihrer Mitglieder/ Mitgliedseinrichtungen auf Landesebene.

§           Die LAGFA Berlin arbeitet daran, die Qualität ihrer Einrichtungen kontinuierlich zu sichern und weiter zu entwickeln. Sie fördert den fachlichen Austausch und unterstützt die Kooperationsbeziehungen untereinander.

§           Die LAGFA Berlin setzt sich für den Auf- und Ausbau der Infrastruktur für freiwilliges Engagement in Berlin ein.

§           Die LAGFA Berlin informiert über das Spektrum freiwilligen Engagements und seine Rahmenbedingungen im lokalen Raum Berlin und trägt dazu bei, die Bedeutung des freiwilligen Engagements in der Region sichtbar zu machen.

§           Die LAGFA Berlin unterstützt und fördert Rahmenbedingungen, die allen Menschen die aktive Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft inhaltlich und strukturell erleichtert.

§           Die LAGFA Berlin zielt auf die Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft. Ihre Werte orientieren sich an Solidarität, Toleranz und Verantwortung für die Gemeinschaft, indem sie Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und individuelle Entwicklung unterstützt.

II.      Mitgliedskriterien

§           Die LAGFA Berlin ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Mitgliedern, die die oben genannten Ziele gemeinsam verfolgen und umsetzen. Ausgeschlossen von einer Mitgliedschaft sind Einrichtungen, die undemokratisch verfasst sind oder die Abhängigkeitssysteme fördern (wie z.B. Sekten).

§           Mitglied können auf Antrag Einrichtungen werden, die ihre Kernaufgaben sehen in:

o       der träger- und verbandsübergreifenden Information, Beratung und Vermittlung von Menschen, die sich freiwillig für gemeinnützige Zwecke in organisierten Strukturen engagieren wollen, und ggf. deren weiterführender Begleitung und Unterstützung

o       der Vermittlung ggf. dem Anbieten von Qualifizierungs- und Fortbildungs­maßnahmen für Haupt- und Ehrenamtliche

o       der Öffentlichkeitsarbeit für Freiwilliges Engagement und der Förderung seiner Anerkennung

o       der träger- und verbandsübergreifenden Information und Beratung von Einrichtungen zur Arbeit mit Freiwilligen auf Grundlage der Qualitätsstandards der LAGFA Berlin (z.B. Versicherungsschutz, Anerkennungskultur, Ansprechpartner u.a.)

§           Die Mitgliedseinrichtungen bieten in der Regel dafür an:

o       Räumlichkeiten an geeigneten Standorten

o       Einbindung in das Gebiet, Gebietskompetenz

o       Regelmäßige Öffnungszeiten / flexible Sprechstunden

o       Kompetenz in Beratung / Unterstützung / Begleitung

o       Kooperations-, Organisations- und Planungsfähigkeiten

o       Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement

§           Anträge auf Mitgliedschaft werden an die LAGFA-SprecherInnen gestellt und von den Mitgliedern abgestimmt. Aufnahmeanträge, Beitritts- und Austrittserklärungen bedürfen der schriftlichen Form.

III.    Arbeitsweise

§           Mit der Aufnahme erklären sich die Mitglieder bereit, regelmäßig in der LAGFA mitzuarbeiten und sich an der Umsetzung der Zielvorstellungen durch Übernahme von Aufgaben zu beteiligen.

§           Jede Mitgliedsorganisation benennt eine/n Ansprechpartner/in und verfügt bei Beschlussfassungen über eine Stimme.

§           Beschlüsse und Absprachen werden nach dem Mehrheitsprinzip getroffen.

§           Die LAGFA trifft sich in der Regel viermal im Jahr. Themen-, problem- oder veranstaltungsorientiert können sich Arbeitsgruppen bilden, die ihre Ergebnisse in die LAGFA einbringen und vorstellen.

§           Vertreten wird die LAGFA Berlin durch zwei SprecherInnen, die aus dem Kreis der Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.

§           Für die Finanzierung von LAGFA-Aktivitäten wird ein Mitgliedsbeitrag festgelegt und jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen.