Ehrenamtliche Vormund*innen und Pfleger*innen übernehmen die rechtliche Verantwortung von Kindern und Jugendlichen, wenn deren Eltern die elterliche Sorge aus unterschiedlichen Gründen nicht ausüben können. Sie begleiten junge Menschen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben, treffen verantwortungsvolle Entscheidungen und setzen sich engagiert für ihre Interessen und Zukunftsperspektiven ein. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Entscheidungen in grundlegenden Angelegenheiten der Förderung und Lebensführung, die Mitwirkung in schulischen und ausbildungsbezogenen Belangen, die Einwilligung in ärztliche Behandlungen sowie Entscheidungen zum Aufenthalt und Umgang.
Für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft oder Pflegschaft sind keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich. Entscheidend sind vielmehr die Bereitschaft, sich engagiert für einen jungen Menschen einzusetzen, Interesse an seiner Lebenssituation und Entwicklung, ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein und Zuverlässigkeit, die Offenheit für die Zusammenarbeit mit Behörden und weiteren Institutionen sowie ein wertschätzender und interkulturell sensibler Umgang mit unterschiedlichen Lebensrealitäten.
Die Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaft und Pflegschaft begleitet, berät und unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihres Ehrenamtes. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/artikel.1687700.php